IST IHR KASSENSYSTEM FIT FÜR 2020?

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Prüfen Sie hier, ob Ihr Kassensystem bereit für die "KassenSichV 2020" ist!

Ab 01.01.2020 tritt die neue Kassensicherheitsverordnung in Deutschland in Kraft.
Wir haben alle für Sie relevanten Punkte als einfache Checkliste aufgeführt:

Zur Checkliste

AB 01.01.2020 TRITT DIE NEUE KASSENSICHERHEITSVERORDNUNG IN DEUTSCHLAND PER GESETZ IN KRAFT.

Von der Gesetzesänderung sind alle elektronischen Kassen betroffen, diese müssen nach der neuen Kassensicherheitsverordnung eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vorweisen.

Alle Computerkassen müssen bis zum Ende der Karenzzeit, diese läuft bis zum 30. September 2020, auf TSE umgerüstet werden. Bis zur Umstellung Ihrer Kasse müssen Sie als Händler für das Finanzamt eine Nichtbeanstandungsbescheinigung des Herstellers bereithalten.

Alle Nicht-Computerkassen, die nach dem 25. November 2011 erworben wurden, dürfen im Rahmen einer Übergangsfrist bis 2022 weiter betrieben werden, sofern Sie eine Nichtaufrüstbarbescheinigung des Herstellers vorweisen können.

Um Ihnen die Umstellung zu erleichtern, haben wir auf dieser Webseite alle für Sie relevanten Punkte als einfache Checkliste aufbereitet. Somit können Sie selbstständig und natürlich kostenfrei prüfen, ob Ihre Kasse alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. Gerne stehen wir Ihnen als Ihr kompetenter Partner für Kassensysteme bei Fragen zur Verfügung.

Änderungen im Überblick


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  • Alle elektronischen Kassen sind betroffen
  • Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Digitale Schnittstelle für Betriebsprüfer
  • Vorbereitung Kassensturzfähigkeit und Kassennachschau
  • Manipulationsschutz und internes Kontrollsystem
  • Dokumentation: alle Stornos, Preis-, Stammdatenänderungen
  • Computerkassen bis 30.09.2020 umrüsten
  • Ansonsten "Nichtbeanstandungsbescheinigung"
  • Bzw. "Nicht Aufrüstbarkeitsbescheinigung" (Nicht-Computerkassen)

CHECKLISTE - IST IHR KASSENSYSTEM FIT FÜR 2020?

1

1. Ist Ihre Kasse für den Anschluss einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) vorbereitet?

2

2. Hat Ihre Kasse die neue digitale Schnittstelle (2020) für Betriebsprüfer? (DSFinV-K)

3

3. Archivsystem: Kann Ihre Kasse mehr als 10 Jahre revisionssicher archivieren?

4

4. Ist Ihre Kasse jederzeit kassensturzfähig und für die Kassennachschau vorbereitet?

5

5. Haben Sie die Verfahrensdokumentation für Ihre Kasse und Vorgänge griffbereit?

6

6. Hat Ihre Kasse einen Manipulationsschutz und ein internes Kontrollsystem?

7

7. Ist Ihre Kasse manipulationssicher?

8

8. Dokumentiert Ihre Kasse alle Stornos, Preis- und Stammdatenänderungen?

9

9. Speichert Ihre Kasse alle Belege einzeln inkl. der Positionen und können diese nachgedruckt werden?

10

10. Benutzten Sie ein Warenwirtschaftssystem mit Kassenanbindung und ist dies direkt miteinander verknüpft?
(Für steu­er­li­che Buch­füh­rungs- und Auf­zeich­nungs­pflich­ten, beachten Sie insb. Absatz 1.1)

Wenn Sie nicht alle Fragen mit JA beantworten können, kontaktieren Sie uns.





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