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Ab 01.01.2020 tritt die neue Kassensicherheitsverordnung in Deutschland in Kraft.
Wir haben alle für Sie relevanten Punkte als einfache Checkliste aufgeführt:
Von der Gesetzesänderung sind alle elektronischen Kassen betroffen, diese müssen nach der neuen Kassensicherheitsverordnung eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vorweisen.
Alle Computerkassen müssen bis zum Ende der Karenzzeit, diese läuft bis zum 30. September 2020, auf TSE umgerüstet werden. Bis zur Umstellung Ihrer Kasse müssen Sie als Händler für das Finanzamt eine Nichtbeanstandungsbescheinigung des Herstellers bereithalten.
Alle Nicht-Computerkassen, die nach dem 25. November 2011 erworben wurden, dürfen im Rahmen einer Übergangsfrist bis 2022 weiter betrieben werden, sofern Sie eine Nichtaufrüstbarbescheinigung des Herstellers vorweisen können.
Um Ihnen die Umstellung zu erleichtern, haben wir auf dieser Webseite alle für Sie relevanten Punkte als einfache Checkliste aufbereitet. Somit können Sie selbstständig und natürlich kostenfrei prüfen, ob Ihre Kasse alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. Gerne stehen wir Ihnen als Ihr kompetenter Partner für Kassensysteme bei Fragen zur Verfügung.
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